Beihilfe und Private Krankenversicherung

Ich habe einen Eintrag im Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein. Die Verhaltenstherapie gehört zur Gruppe der Richtlinienverfahren und die Kosten für eine Psychotherapie werden normalerweise von der Beihilfe bzw. den privaten Krankenversicherungen übernommen. Fünf probatorische Sitzungen sind meist antrags- und genehmigungsfrei. Auf deren Grundlage stelle ich gemeinsam mit Ihnen einen Antrag bei der Beihilfestelle. Nach erteilter Genehmigung werden die Therapiestunden fortgeführt. Die private Zusatzversicherung schließt sich normalerweise ohne erneute Überprüfung der Übernahme durch die Beihilfe an.

Private Versicherungen übernehmen in der Regel verhaltenstherapeutische Behandlungen bei einem approbierten Psychotherapeuten. Wie viele Sitzungen von der Krankenkasse übernommen werden und welche Antragsunterlagen dafür benötigt werden, unterscheidet sich von Krankenkasse zu Krankenkasse. Erkundigen Sie sich daher bitte bereits vor dem Erstgespräch bei Ihrer Krankenkasse nach Ihren Vertragskonditionen und bitten Sie um die Zusendung der notwendigen Formulare. Gerne gehe ich im Erstgespräch die Unterlagen gemeinsam mit Ihnen durch und helfe Ihnen die Kostenübernahme zu beantragen.

Das Honorar für jede Behandlungsstunde à 50 Minuten berechnet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP 2,3-facher bis 3,5-facher Satz, vgl. GOÄ – Gebührenordnung für Ärzte), unabhängig davon, ob die Behandlung von Ihrer Versicherung übernommen wird. Daher stelle ich Ihnen die jeweiligen Kosten auch direkt in Rechnung.

Gebührenordnung der Psychotherapeuten (GOP)