Heilfürsorge der Bundeswehr und Bundespolizei

Für Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr werden in der Regel die Kosten einer Psychotherapie in einer Privatpraxis von der Heilfürsorge übernommen. Soldatinnen und Soldaten müssen zum ersten Termin den „Sanitätsvordruck Kostenübernahmeerklärung“ (San/BW/0218) mitbringen. Auf dieser Grundlage werden die probatorischen Sitzungen abgerechnet. Für die weitere Behandlung, meist 25 Sitzungen, wird ein Antrag beim Truppenarzt gestellt.

Polizistinnen und Polizisten der Bundespolizei können sich an psychotherapeutische Privatpraxen wenden. Die Therapie beginnt mit einer unverbindlichen psychotherapeutischen Sprechstunde. Kostenträger ist die Heilfürsorgestelle Bundespolizei im nordrhein-westfälischen Sankt Augustin.