Gesetzlich Versicherte

Als approbierte Verhaltenstherapeutin in einer Privatpraxis besitze ich keine Kassenzulassung.

Wenn gesetzlich Versicherte trotz angemessener Suche keinen Therapieplatz in einer kassenzugelassenen Praxis bekommen oder die Wartezeit unzumutbar lange wäre, können sie unter Umständen eine Therapie in einer Privatpraxis über das sogenannte Kostenerstattungsverfahren beantragen.

Für gesetzlich Versicherte ist es zwar möglich, die Psychotherapie im Kostenerstattungsverfahren bei der jeweiligen Krankenkasse zu beantragen, eine Genehmigung ist jedoch sehr abhängig von der Krankenkasse und immer eine Einzelfallentscheidung. Zum Kostenerstattungsverfahren berate ich Sie gerne und unterstütze bei der Antragstellung.

Hier finden Sie weitere hilfreiche Informationen für gesetzlich Versicherte:

Weitere Informationen für gesetzlich Versicherte

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